Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht gehört zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten, wobei wir uns auch als Boutique- Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht verstehen. Kanzleigründer Boris Etter ist Co-Herausgeber und Co-Autor eines der Schweizer Standardwerke zum Arbeitsrecht (Stämpflis Handkommentar Arbeitsrecht, ISBN 978-3-7272-3510-8) sowie Autor eines der wichtigsten juristischen Fachartikel zum Gleichstellungsgesetz (Diskriminierung durch sexuelle Belästigung nach Art. 4 GlG, SJZ 1/2022, S. 18-32).

 

Durch seinen juristischen Blog arbeitsrechtplus.ch ist Kanzleieigentümer Boris Etter auf dem neusten Stand der Entwicklungen im Arbeitsrecht.

 

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend im privaten Arbeitsrecht, im öffentlichen Personalrecht sowie in Fragen des Gleichstellungsgesetzes (GlG), einschliesslich der Führung von arbeitsrechtlichen Prozessen und Verwaltungsverfahren.

 

Zu unserem Leistungsangebot im Arbeitsrecht gehören u.a.:

  • Privates Arbeitsrecht
  • Öffentliches Personalrecht
  • Gleichstellungsgesetz (GlG), einschliesslich interner Untersuchungen bei Diskriminierungen und/oder sexuellen Belästigungen
  • Datenschutz im Arbeitsrecht
  • Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Prozesse (einschliesslich damit zusammenhängender Strafverfahren)
  • Regelung von besonderen Arbeitsformen (Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf etc.)
  • Erstellung von Verträgen aus der Sharing Economy
  • Personalreglemente (Mitarbeiterhandbücher, Arbeits- und Gleitzeitreglemente, Dienstwagenreglemente, Spesenreglemente etc.)
  • Homeoffice und damit zusammenhängende Themen
  • Bonus- / Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Arbeitsschutz
  • Konkurrenzverbote und deren Durchsetzung
  • Erfindungen, Designs und Werke von Arbeitnehmenden
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung bei fristlosen Kündigungen
  • Aufhebungsverträge und Aufhebungsvereinbarungen
  • Massenentlassungen
  • Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen
  • Personalverleih
  • Outsourcing und Insourcing

 

Wir verfügen auch über grosse Erfahrungen bei internen Untersuchungen im Arbeitsrecht, mit oder ohne Bezug zum Strafrecht. Durch unsere Kompetenz im Strafrecht sind wir auch in der Lage, komplexe Fälle mit Bezügen zu beiden Fachgebieten bestens abzudecken.

 

Im Bereich Arbeitsrecht arbeiten wir auch mit führenden Schweizer Rechtschutzversicherungen zusammen.

 

Unsere Kanzlei gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit und eine kontinuierliche persönliche Betreuung unserer Klienten. Wir setzen selektiv Legal-Tech-Tools ein.


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KONTAKT

 

Anwaltsbüro

Boris Etter
Fortunagasse 11-15
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Tel.  

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