Strafrecht und Strafverteidigung

  • Strafrecht und Strafverteidigung

Das Strafrecht und die Strafverteidigung gehören zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten, wobei wir uns auch als Boutique-Anwaltskanzlei im Strafrecht verstehen. Wir decken dabei das gesamte Gebiet des Strafrechts ab und verfügen über langjährige Erfahrung im Strafrecht, einschliesslich Kapitalverbrechen und Wirtschaftsstrafrecht. Kanzleigründer Boris Etter absolviert den Kurs zum Fachanwalt SAV Strafrecht / Certified Specialist SBA Criminal Law (noch in Ausbildung, Abschluss Ende 2022 oder Anfang 2023) und ist Co-Autor in «Stämpflis Handkommentar zum Waffengesetz (WG)» (Bern, 2017, ISBN 978-3-72-72-5156-6).

 

Durch seinen juristischen Blog strafrechtonline.ch ist Kanzleieigentümer Boris Etter auf dem neusten Stand der Entwicklungen im Strafrecht.

 

Wenn Menschen oder Unternehmen in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten, sollten Sie möglichst früh, d.h. von Beginn an oder noch besser präventiv bei Erwartung von Aktionen der Strafbehörden, einen erfahrenen Strafverteidiger beiziehen. Angesichts des massiven Machtinstrumentariums, welcher den Behörden im Strafverfahren zusteht, muss der Strafverteidiger hier für einen notwendigen Ausgleich sorgen.

 

Wir verteidigen und beraten im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungsstrafrecht und bei internationaler Rechtshilfe in Strafsachen. Wir sind regelmässig engagiert bei der Verteidigung von beschuldigten Personen in komplexen und nicht selten auch medienwirksamen Fällen.

 

Wir verteidigen und beraten Menschen in Strafverfahren im gesamten allgemeinen Strafrecht (insbesondere Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte, Staatsschutzdelikte, Amtsdelikte etc.) sowie im Nebenstrafrecht (Betäubungsmitteldelikte (BetmG,) Strassenverkehrsdelikte (SVG) etc.).

 

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts verteidigen und beraten wir sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen. Dazu gehören neben der Vertretung in strafrechtlichen Verfahren auch Siegelungen, Editionen, Beschlagnahmen, Einziehungen sowie die Durchführung von Zwangsmassnahmen. Hier profitieren unsere Klienten auch von unserem Know-how und unseren Netzwerken im Wirtschaftsrecht.

 

Das Verwaltungsstrafrecht decken wir ebenfalls umfassend ab. Dazu gehören u.a. verwaltungsstrafrechtliche Verfahren vor dem EFD, FINMAG-Verletzungen im Bankensektor, Verfahren vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission, der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie Swissmedic.

 

Zum weiteren Angebot im Strafrecht gehören u.a. Auslieferungen, Landesverweisungen, Untersuchungshaft, Compliance-Unterstützungen, interne Untersuchungen und das Jugendstrafrecht.

 

Wir sind für unsere Klientinnen und Klienten namentlich in folgenden Bereichen als Strafverteidiger tätig:

  • Vermögensdelikte und Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, etc.)
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Fälle mit grossem Medienecho (spektakuläre Fälle, Promi-Klienten, etc.)
  • Interne Untersuchungen («Investigations»)
  • Delikte gegen Leib und Leben (Mord, vorsätzliche Tötung, Körperverletzung, etc.)
  • Betäubungsmitteldelikte (Drogenhandel, etc.)
  • Delikte gegen die sexuelle Integrität (Vergewaltigung, Schändung, etc.)
  • Strassenverkehrsdelikte (Rasen, Fahren unter Alkoholeinfluss, etc.)
  • Strafrechtliche Fälle mit Bezug zum Arbeitsrecht (Diebstahl, Veruntreuung, etc.)
  • Waffengesetz (WG)
  • Jugendstrafrecht
  • Geschädigten- und Opfervertretung (Wirtschaftsdelikte, Opferhilfe, etc.)

 


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